Die Kommissionen werden von der Mitgliederversammlung oder vom Vorstand zur Behandlung von speziellen Fragen ernannt. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen ihres von der Mitgliederversammlung oder vom Vorstand genehmigten Pflichtenheftes selbständig aus.
Vorzeitiger Rücktritt:
Kommissionsmitglieder müssen einen vorzeitigen Rücktritt möglichst schnell der Kommission und dem Vorstand mitteilen.